Hochtaunuskliniken – Klinik Bad Homburg

Pflegeleitbild

Die Pflege in den Hochtaunus-Kliniken gGmbH richtet sich nach dem Pflegeleitbild, welches das Pflegeverständnis darstellt. Es dient zur Sicherung der gegenwärtigen und als Zielsetzung der zukünftigen Pflegequalität.

Der Pflegedienst der Hochtaunus-Kliniken gGmbH hat die Aufgabe, die Versorgung mit den pflegerischen Leistungen im Rahmen des medizinischen Leistungsumfangs, der durch den Landesbedarfsplan festgelegt ist, zu sichern.

Die Krankenpflege

  • ist eine eigenständige Profession, die mit anderen Berufsgruppen gemeinsam und gleichberechtigt die komplexen Aufgaben der Gesundheitsversorgung im Bereich der Prävention, Behandlung und Rehabilitation zu erfüllen hat.
  • bietet Hilfe für die Patienten, Probleme im Zusammenhang mit den Lebensaktivitäten zu vermeiden, zu lösen, zu lindern oder zu bewältigen. Die Patienten sollen ihre Selbständigkeit sobald als möglich wiedererlangen.
Bei uns sind Sie in den besten Händen

Die gesetzliche Grundlage
der pflegerischen Tätigkeit ist festgelegt im

  • Krankenpflegegesetz von 2003, welches eine sach- und fachkundige, umfassende und geplante Krankenpflege vorschreibt.
  • Gesundheitsstrukturgesetz von 1993. Hier wurden die Tätigkeiten der Pflege im Tätigkeitskatalog festgelegt.

Die gesetzliche Forderung einer geplanten Krankenpflege wird durch die Anwendung des Pflegeprozesses erfüllt. Dies beinhaltet die Informationssammlung, die Feststellung der Pflegeprobleme, die Festlegung der Pflegeziele und der durchzuführenden Maßnahmen und die Überprüfung der Ergebnisse der Pflege. Eine kontinuierliche lückenlose Pflegedokumentation wird geführt, um die Effektivität der Pflege und den Umfang der pflegerischen Leistung zu belegen. Die Pflegenden übernehmen hiermit die Verantwortung für die Pflegequalität.

Grundlage des professionellen pflegerischen Handelns ist die ganzheitliche Betrachtung des Patienten, d.h. die Gleichrangigkeit von physischen, psychischen, sozialen und religiösen Bedürfnissen der Patienten im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten. Nach diesem Grundsatz ist die Pflegeorganisation patientenbezogen in Pflegebereichen zu gestalten.

Der Pflegedienst nimmt sich der Patienten in der aktuellen Situation an und bietet ihnen Unterstützung und Anleitung bei der Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit den durch Krankheit eingeschränkten Lebensaktivitäten. Die Pflege wird auch dort tätig, wo im medizinischen Sinne keine Heilung mehr möglich ist.

Die pflegerischen Leistungen werden unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der Umweltverträglichkeit, der hygienischen Erfordernisse, der sorgfältigen Anwendung der anerkannten Pflegetechniken und der Beachtung der Pflegestandards erbracht. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Pflegedienstes sind in den Stellenbeschreibungen festgehalten.

Die Pflegekräfte arbeiten kooperativ mit allen Bereichen der Klinik zusammen. Sie sind bestrebt, alle Aufgaben im Bereich der Diagnostik, Therapie und Administration zu erfüllen, wobei die direkte pflegerische Versorgung als vorrangig betrachtet wird.

Die praktische Unterweisung der Auszubildenden in der Krankenpflege wird als wichtiger Bestandteil der beruflichen Tätigkeit gesehen.

Die Pflegenden haben die pflegerische Sach- und Fachkompetenz und verpflichten sich, ihr Wissen und Können durch Fort- und Weiterbildung ständig zu aktualisieren.

Bei aller Sorge um das Wohlergehen der Patienten müssen die Pflegenden ihre eigene Gesundheit beachten.