Rhythmusstörungen des Herzens bedürfen neben der medikamentösen Einstellung oft auch einer apparativen Unterstützung. Die Indikation zur Implantation eines solchen Aggregates wird durch Ihren betreuenden Kardiologen oder die Medizinische Klinik I, Klinik für Kardiologie und Angiologie, der Hochtaunus-Kliniken gestellt.
In aller Regel erfolgt die Implantation der Systeme in örtlicher Betäubung. Hierbei wird über einen kleinen Schnitt über dem
Brustmuskel ein Zugang zur Vene geschaffen, über die die Elektroden bis in die Herzhöhle geführt werden. Die Elektroden werden dann mit dem eigentlichen Schrittmacheraggregat verbunden, das unter der Haut platziert wird.
Auch der Austausch des Schrittmachers kann über den gleichen Zugang in örtlicher Betäubung durchgeführt werden.