Coronavirus & Besuchsregelung
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Patient*innen und Besucher*innen,
Die Beschränkungen für Besuche bei Patient*innen in den Hochtaunus-Kliniken sind an allen Standorten aufgehoben.
Generell können Patient*innen wieder zwischen 8 und 20 Uhr besucht werden. Dies gilt jedoch nicht für die Intensivstation, hier erfragen Sie bitte individuell die Besuchsmöglichkeiten.
Auch für die Geburtshilfe gelten eigene Besuchszeiten, siehe unten.
Es muss ein aktueller Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, vorgelegt werden.
Ebenso gilt nach wie vor das Tragen einer FFP2-Maske (mit Ausnahme von Kindern unter sechs Jahren) während des gesamten Aufenthaltes in den Hochtaunus-Kliniken.
Ambulante Patient*innen benötigen ebenfalls einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Geburtshilfe
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Besuchszeiten ausschließlich für die Geburtshilfe gelten!
Die Besuchsbeschränkungen bei unseren Patientinnen in der Geburtshilfe sind aufgehoben. Allerdings muss ein aktueller Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, vorgelegt werden.
Ebenso gilt nach wie vor das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes in den Hochtaunus-Kliniken.
Für Väter und Partner*innen gilt die Besuchszeit von 9 bis 19 Uhr.
Für alle anderen Besucher*innen in der Geburtshilfe gilt die Besuchszeit von 15 bis 18 Uhr.
Symptom-Checker
Befürchten Sie, selbst am Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankt zu sein, und möchten Sie sich über die Symptome informieren? Dann empfehlen wir Ihnen diesen LINK.*
Hier finden Sie einen Symptom-Checker, der Ihnen erste Anhaltspunkte liefert, aber selbstverständlich nicht das konsultieren eines Arztes ersetzen kann und soll.
Experten-Team der Klinik
Die Hochtaunus-Kliniken verfolgen aufmerksam die Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und stehen sowohl mit den kooperierenden Kliniken in der Umgebung, als auch mit unseren Behörden (Gesundheitsamt HTK), in engem Kontakt.
Die Entwicklung erfordert eine regelmäßige Anpassung der getroffenen Maßnahmen, hierfür tagt täglich ein Experten-Team der Hochtaunus-Kliniken.
Die Hochtaunus-Kliniken setzen alle Maßnahmen bezüglich:
- Diagnostik und Behandlung von stationären Fällen
- Hygienemaßnahmen für Verdachts- und bestätigte Coronavirus-Fälle
- Schutzmaßnahmen für unser Personal
- Besuchsverbot von Angehörigen
konsequent um.
Ambulante Abklärung von Verdachtsfällen
Eine ambulante Abklärung von Verdachtsfällen ist laut Beschluss der KV (Kassenärztliche Vereinigung) in Absprache mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HSMI) nur in folgenden „Abstrich-Zentren“ vorgesehen:
Region Nord:
ÄBDZ Kassel
Mönchebergstraße 41-43
34125 Kassel
Region Ost:
ÄBDZ Fulda
Pacelliallee 4
36043 Fulda
ÄBDZ Gelnhausen
Herzbachweg 14
63571 Gelnhausen
Region Süd:
ÄBDZ Darmstadt
Grafenstraße 9
64283 Darmstadt
Region West:
ÄBDZ Wetzlar
Forsthausstraße 1e
35578 Wetzlar
ÄBDZ Marburg
Baldingerstraße
35043 Marburg
ÄBDZ Lich
Goethestraße 4
35423 Lich
Region Rhein-Main:
ÄBDZ Bürgerhospital
Nibelungenallee 37-41
60316 Frankfurt am Main
Universitätsklinikum Frankfurt
ÄBDZ Uni FFM
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main
ÄBDZ Hofheim
Lindenstraße 10
65719 Hofheim
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Die Geschäftsführung der Hochtaunus-Kliniken
* Quelle: © 2020 Thieme Compliance GmbH