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FAQ zu Geburt und Covid-19

Für werdende Eltern stellen sich in diesen besonderen Zeiten zusätzliche Fragen rund um die Geburt und um die Zeit danach.

Wir haben Ihnen daher unsere Top-FAQ zusammengestellt, die uns zuletzt besonders oft erreichten und möchten Ihnen so mit Informationen zu diesem Thema helfen:

Was ist über COVID-19 bei Schwangeren bekannt?

Laut Angaben des RKI (Robert-Koch-Institut) und der DGGG (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) scheinen Schwangere kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu haben. Es gibt bislang keine Hinweise darauf, dass COVID-19 auf das Kind im Mutterleib übertragbar ist.

Eine Übertragung auf das neugeborene Kind ist über den engen Kontakt und eine Tröpfcheninfektion möglich, bisher gibt es jedoch keine Nachweise von SARS-CoV-2 in der Muttermilch. Die Datenlage ist derzeit aber noch nicht ausreichend, um diese und andere Fragen zu COVID-19 in der Schwangerschaft sicher zu beantworten.

Was kann ich tun, um mein Risiko am Corona-Virus zu erkranken, zu verringern?

Das Wichtigste ist, dass Sie Ihre Hände regelmäßig und effektiv waschen, sobald Sie von öffentlichen Orten nach Hause oder an den Arbeitsplatz kommen. Vermeiden Sie unbedingt den engen Kontakt mit allen Personen, auch Familienmitgliedern, wenn diese Symptome einer Erkältungskrankheit oder Fieber aufweisen.

Was gilt, wenn ich engen Kontakt zu Personen hatte, die auf COVID-19 positiv getestet wurden?

Eine Corona-Infektion äußert sich durch grippeähnliche Symptome, wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen und Abgeschlagenheit. Auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf-und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall sowie Schüttelfrost wurde berichtet. Wenden Sie sich telefonisch an Ihre Frauenärztin bzw. Ihren Frauenarzt.

Durch diese/n werden Sie über alle weiteren Maßnahmen aufgeklärt. Die Diagnostik erfolgt über eine Abstrichentnahme aus dem tiefen Rachenbereich.

Wie kann ich mich unter den aktuellen Umständen zur Geburt anmelden?

Die Anmeldung erfolgt als Onlineanmeldung. Folgen Sie einfach dem Link.

Was passiert, wenn ich bei Verdacht auf, oder bestätigter Covid-19-Infektion zu Hause bin und Wehen bekomme?

Wenn die Geburt ins Haus steht, sollten Sie sich nach telefonischer Ankündigung (Tel. 06172 / 14-2430) im Kreißsaal vorstellen.

Was passiert bei der Aufnahme in den Kreißsaal, wenn kein Nachweis einer Infektion vorliegt?

Noch vor Betreten des Kreißsaales werden Sie nach Symptomen und Risiken befragt. Außerdem bekommt derzeit jede Schwangere, die stationär aufgenommen wird, einen COVID-19-Test.

Was passiert bei der Aufnahme im Kreißsaal, wenn der Verdacht auf eine Infektion besteht oder das Corona-Virus nachgewiesen wurde?

Schwangere mit Verdacht auf COVID-19 erhalten eine medizinische Maske, und es steht hierfür ein separater Kreißsaal zur Verfügung.

Wie ist der Geburtsmodus bei Verdacht oder nachgewiesener Infektion mit COVID-19?

Der Geburtsmodus wird anhand geburtshilflicher Indikationen und dem Wunsch der Frau individualisiert. Die WHO und die DGGG (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) empfehlen, einen Kaiserschnitt idealerweise nur dann durchzuführen, wenn dies medizinisch gerechtfertigt ist.

Ist das Stillen möglich?

Die Vorteile des Stillens überwiegen, so dass das Stillen unter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen empfohlen wird.

Infizierte Mütter oder Verdachtsfälle sollten beim Stillen durch Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen vor und nach dem Kontakt mit dem Kind und durch das Tragen eines Mundschutzes eine Übertragung des Virus durch Tröpfcheninfektion verhindern.

Dieses Vorgehen beruht auf aktuellen Empfehlungen der nationalen Stillkommision und kann je nach Datenlage angepasst werden.

Dürfen Mütter mit Verdacht oder bestätigter COVID-19-Infektion mit ihren Neugeborenen zusammenbleiben?

Mütter und Säuglinge können zusammenbleiben und Hautkontakt haben.

Wird mein Baby auf das Corona-Virus getestet?

Nein, eine Testung bei Neugeborenen wird nicht durchgeführt, da nach aktueller Datenlage nicht von einer Infektion auszugehen ist.

Darf eine Begleitperson während der Geburt anwesend sein.

Bei einer Geburt ist die Anwesenheit einer festgelegten Begleitperson (Väter/Partner*innen, oder alternativ eine andere Begleitperson) möglich. Die Begleitperson zur Geburt darf nach der Geburt täglich von 9 bis 19 Uhr zu Besuch kommen und weitere zwei zusätzliche Besucher täglich zwischen 15 und 18 Uhr. Geschwisterkinder dürfen prinzipiell immer mitkommen.

Kann ich mich nach wie vor an die Babylotsen wenden?

Ja, natürlich. Die Babylotsinnen der Hochtaunus-Kliniken sind weiterhin für Sie da – trotz Corona!
Gerade weil derzeit viele Angebote, wie Stillgruppen, für Schwangere und junge Eltern nicht verfügbar und Behörden schwer erreichbar sind, beraten und informieren die Babylotsen wie üblich auch in der Corona-Zeit.

Ist eine ambulante Entbindung möglich?

Die ambulante Geburt ist möglich und wird von uns unterstützt. Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Kind gesund sind. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld mit Ihrem Kinderarzt und/oder Hebamme über die Möglichkeit einem ambulanten U2/Stoffwechseltest zu sprechen.


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